Firmengruendung

Firma in der Ukraine gründen: Ukrainische GmbH (TOV)

Die TOV (ukrainische GmbH) ist die beliebteste Gesellschaftsform in der Ukraine. Eine TOV kann man bereits als alleiniger Gesellschafter, der auch Geschäftsführer ist, gründen. Dennoch gibt es einige entscheidende Unterschiede zum deutschen oder österreichischen Gesellschafts- und Steuerrecht. Die wichtigsten Fakten wollen wir Ihnen hier präsentieren. 

Vorteile einer Firmengründung in der Ukraine

Nach ukrainischem Recht ist es grundsätzlich auch für Ausländer möglich, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Schon bei der Gründung selbst ergeben sich deutliche Vorteile gegenüber Ihren Erfahrungen aus Deutschland oder Österreich. Doch auch der Betrieb einer ukrainischen TOV bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Dazu gehören: 

Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Ukraine

Muss ich als Gründer einer TOV in der Ukraine leben?

Nein, es ist nicht notwendig, in der Ukraine zu leben, wenn man eine TOV gründen will. Wenn Sie allerdings auch Geschäftsführer Ihrer Firma sein wollen, dann ist es erforderlich, dass Sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine haben. Deshalb wird die Gründung einer TOV für einen Ausländer in der Praxis häufig so gestaltet, dass zunächst ein ukrainischer Staatsbürger (beispielsweise ein Rechtsanwalt) als interimsmäßiger Geschäftsführer auftritt. Sobald die Firma gegründet ist, werden dann für Sie alle Modalitäten erledigt, damit Sie die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Dieser Vorgang dauert in der Regel nur wenige Wochen. Danach scheidet der Interimsgeschäftsführer aus und Sie werden der neue Geschäftsführer in Ihrer eigenen Firma. 

Wie viel Stammkapital muss ich einbezahlen?

Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgeschrieben, Sie können frei darüber entscheiden. Allerdings ist es notwendig, die Höhe des Stammkapitals in den Gründungsunterlagen festzuschreiben. Sie sollten daher vor der Gründung eine entsprechende Entscheidung treffen. 

Wie hoch ist die Steuerlast für eine TOV?

In der Ukraine gibt es mehrere Möglichkeiten der Besteuerung, wir stellen Ihnen die relevantesten Optionen vor. Wie in Deutschland oder Österreich gibt es die klassische Gewinnbesteuerung. Die Höhe der Körperschaftsteuer liegt in diesem Fall bei 18 %. Es handelt sich um eine Flatrate-Steuer, die unabhängig von der Höhe des Gewinns immer einheitlich ist.
Bis zu einem Umsatz in Höhe von 7 Mio. UAH pro Jahr können Unternehmen auch eine pauschale Umsatzbesteuerung in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieses vereinfachten Steuersystems liegt der Steuersatz bei lediglich 5 % wenn man keine Umsatzsteuer abführt und bei 3 % wenn man Umsatzsteuer abführt. In den meisten Fällen entscheiden sich Unternehmensgründer dafür, von der Umsatzsteuer Abstand zu nehmen, da dies in der Praxis für viele Unternehmen ohnehin keine Rolle spielt und auch mehr Aufwand in der Buchführung zur Folge hätte.