Firmengruendung

Steuerberatung und Buchhaltung für Ihre TOV

Nach der erfolgreichen Gründung Ihrer ukrainischen GmbH (TOV) werden Sie auf Wunsch weiterhin von unserem Expertenteam betreut. In Kiew bieten wir Buchführung und Steuerberatung mit deutschsprachigen Spezialisten an.
Das Steuerbüro übernimmt jegliche Kommunikation mit den Finanzbehörden, erledigt Ihre Buchführung gewissenhaft und leistet Ihnen bei Bedarf auch Unterstützung bei der Ausgestaltung von Verträgen und anderen administrativen Tätigkeiten.
Da sich das ukrainische Steuerrecht mit seinen Vorschriften werden Sie durch unsere Partner zu Beginn Ihrer Tätigkeiten intensiv beraten, damit Sie von Anfang an rechtssicher und erfolgreich agieren können. 

Steuern in der Ukraine

In der Ukraine gibt es ein Steuerrecht, das sich durchaus von dem in Deutschland oder Österreich unterscheidet. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Steuern für Unternehmen. 

Umsatzsteuer

Der allgemeine Umsatzsteuersatz in der Ukraine beträgt 20 %. Es ist jedoch je nach Tätigkeit nicht vorgeschrieben, sich zur Umsatzsteuer zu registrieren. Insbesondere im Dienstleistungssektor verzichten viele Unternehmen darauf und profitieren dementsprechend von einer aufwandsärmeren Buchführung.
Beim Export von Waren sowie deren begleitenden Leistungen beträgt der Umsatzsteuersatz 0 %. 

Körperschaftsteuer

Die Höhe der Körperschaftsteuer liegt in der Ukraine bei 18 %. Es handelt sich um eine Flatrate-Steuer, die unabhängig von der Höhe des Gewinns immer einheitlich ist.
Bis zu einem Umsatz in Höhe von 7 Mio. UAH pro Jahr können Unternehmen auch eine pauschale Umsatzbesteuerung in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieses vereinfachten Steuersystems liegt der Steuersatz bei lediglich 5 % wenn man keine Umsatzsteuer abführt und bei 3 % wenn man Umsatzsteuer abführt. 

Gewerbesteuer

In der Ukraine gibt es keine Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften. 

Solidaritätszuschlag

In der Ukraine gibt es keinen Solidaritätszuschlag für Kapitalgesellschaften.